Blog · Förderung

Ab 1. Februar 2027 wird die Heizungsförderung gekürzt. Und das jedes halbe Jahr weiter.

Für dich ist das keine Politik-Nachricht, sondern ein Verkaufsargument mit Ablaufdatum. Wer 2026 entscheidet, bekommt mehr Zuschuss als wer 2027 entscheidet — und du bist der, der das vorrechnen kann.

Stand: September 2026
DIE DREI STICHTAGE IN KURZ
bis 31.01.2027 Förderhöchstbetrag 28.000 € für die erste Wohneinheit, Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %.
ab 01.02.2027 Höchstbetrag sinkt auf 27.250 €, Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 %. Danach geht es halbjährlich weiter: jeweils 750 € und vier Prozentpunkte weniger.
bis 2030 Nur noch 22.000 € gelten als förderfähige Kosten. Der Bonus ist bis dahin praktisch abgeschmolzen.

Was der Februar konkret kostet

Ein Hauseigentümer tauscht seine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe und hat Anspruch auf Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus. Gerechnet auf den vollen Höchstbetrag:

ZUSAGE BIS 31.01.2027
12.880 €
46 % von 28.000 € — Grundförderung 30 % plus Bonus 16 %
ZUSAGE AB 01.02.2027
11.445 €
42 % von 27.250 € — rund 1.435 € weniger für denselben Einbau

Maßgeblich ist das Datum der Förderzusage, nicht der Einbau. Zwischen Beratung, Angebot und Antrag liegen im Handwerk schnell Wochen — deshalb ist die Frist näher, als sie klingt.

Zwei Änderungen, die viele überhören

Wärmepumpe gegen Wärmepumpe wird kaum noch gefördert

Wer eine Anlage tauscht, die seit 2008 oder später läuft, bekommt in der Regel keine neue Austauschförderung. Bei älteren Anlagen werden nur 25 % der Kosten als förderfähig angesetzt.

Herkunft des Geräts entscheidet mit

Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken. Geräte aus EU-Produktion erhalten dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 % — Geräte von außerhalb nicht.

Was du damit machst

Anzeigen jetzt auf die Frist ausrichten. „Förderung sichern, bevor sie im Februar sinkt“ zieht besser als „Wärmepumpe vom Fachbetrieb“.
Erstberatung zum Termin machen. Wer heute recherchiert, braucht ein Angebot — und zwar diesen Monat, nicht im Januar.
Rückruf innerhalb einer Stunde. Bei Förderfristen entscheidet, wer zuerst rechnet. Genau dafür ist der KI-Setter da.

Quellen: KfW-Programm 458, Merkblatt Stand 07/2026, sowie die BEG-EM-Richtlinie vom 17. August 2026. Bitte vor dem Kundengespräch den aktuellen Stand prüfen — Förderbedingungen ändern sich.

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Nutzen wir die Frist, solange sie läuft.

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